Kommunales Wahlrecht für alle!

Am 12. November feierte Deutschland das 100. Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts – yay! Damit ist es aber noch lange nicht erledigt.

Von Sibel Schick

 

Vor genau 100 Jahren erhielten Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Es ist wichtig den 12. November zu feiern, während wir auf bestehende Probleme hinweisen. Beispielsweise der geringe Frauenanteil im Bundestag oder in Führungspositionen.

Kanzlerin Angela Merkel kritisierte den geringen Anteil der Frauen im Bundestag (30 Prozent) und in Chefetagen bei dem Festakt zu 100 Jahre Frauenwahlrecht und betonte, dass es sich ändern müsse: „Das Ziel muss Parität sein, Parität überall.“ In den Medien sowie in den Veröffentlichungen feministischer Organisationen wird seit Wochen diskutiert, dass heute viel zu wenig Frauen in den Führungsetagen großer Unternehmen sitzen.

Während alle Augen eifrig nach oben auf die Führungsebenen schauen, bleibt vieles, was unten passiert, unsichtbar.

Das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist etwas, das für alle Menschen der Welt eine Selbstverständlichkeit sein müsste. Leider leben in Deutschland im Jahr 2018 noch Menschen ohne Wahlrecht, dabei braucht die Demokratie auch hierzulande jede einzelne Stimme. Das Wahlrecht darf nicht zu einem Privileg werden. Allerdings dürfen nur deutsche Staatsangehörige bei den Bundestagswahlen abstimmen oder gewählt werden.

EU-Bürger*innen dürfen zwar auf kommunaler Ebene wählen, Angehörige von Drittstaaten aber werden davon ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Menschen, die teilweise seit Jahren in Deutschland leben, die in die deutschen Sozialsysteme einzahlen und die Gesellschaft mitgestalten. Sie müssen doch auch die Politik, von der sie ja betroffen sind, mitgestalten dürfen. Wenn wir das mit einer regulären Mitgliedschaft, beispielsweise bei einem Fußballverein, vergleichen, sind das Menschen, die zwar einen vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen, aber nur durchgehend auf der Ersatzbank sitzen müssen. In Deutschland haben inzwischen 38 Prozent aller Kinder unter sechs Jahren eine Migrationsgeschichte. Laut dem statistischen Bundesamt waren zum Jahresende 2017 rund 10,6 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister erfasst. Davon haben rund sechs Millionen Pässe aus Drittstaaten. Wenn wir davon ausgehen, dass die Hälfte dieser Zahl Frauen und Mädchen sind, so haben in Deutschland fast drei Millionen Frauen kein Wahlrecht.

Was nun, was tun?

Das Wahlrecht in Deutschland muss auf kommunaler Ebene erweitert werden. Es muss doch inzwischen Konsens sein, dass Integration keine Einbahnstraße ist. Menschen, die in Deutschland leben und ihren Beitrag leisten, müssen auch dementsprechend behandelt werden: Als gleichberechtigte Teile einer Gesellschaft, die mitentscheiden und mitgestalten. Das ist bisher nicht der Fall. Dass Menschen mit Migrationsgeschichte mitreden und mitentscheiden möchten, zieht sich durch die Zeit wie eine rote Linie. Menschen, die teilweise seit Generationen in Deutschland leben und ihre Steuern zahlen, werden plötzlich zu Gäst*innen erklärt, sobald diese ihre politische Teilhabe einfordern. Rasch wird eine Diskussion ausgelöst, welche Bedingungen Menschen mit Migrationsgeschichte erfüllen müssten, um als solche behandelt zu werden. Das muss sich ändern.

Angela Merkel hat recht: Das Ziel muss Parität sein, und zwar für alle. Solange aber Menschen mit Migrationsgeschichte ihrer politischen Teilhabe beraubt werden, kann nicht von Parität geredet werden. Daher: Wahlrecht für alle!