Was wir vom Bundeskabinett gegen Rechtsextremismus und Rassismus erwarten:

Die Bundesregierung hat 2020 einen Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus eingesetzt. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) hat einen Begleitausschuss mit Expert*innen eingesetzt, um den Kabinettsausschuss kritisch zu begleiten. Die ndo sind auch dabei und haben zudem eigene Forderungen aufgestellt.

Damit der Kabinettsausschuss wirkungsvolle Maßnahmen entwickeln kann, müssen rassismuskritische Expertisen von rassismuserfahrenen Menschen berücksichtigt werden. Wir sind der Überzeugung, dass sich beim Thema Rechtsextremis andere fachspezifisch arbeitende Organisationen und Initiativen in unserem Sinne einbringen werden. Deswegen konzentrieren wir uns auf das Thema struktureller Rassismus. Die folgenden drei Punkte sehen wir, die BKMO und ndo, als essenziell an, damit der Ausschuss seinen Auftrag einer „rassismusfreien und chancengerechten Einwanderungsgesellschaft“ erfolgreich erfüllen kann:

  1. Die Grundlage für die Arbeit des Kabinettsausschusses und die Konsultation mit der Zivilgesellschaft muss ein gemeinsames Verständnis von Rassismus sein. Ein wesentliches Ziel dabei ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Definition von Rassismus, die auch institutionellen Rassismus mit einbezieht.
  2. Rechtsextremismus einerseits sowie Rassismus und die Gleichstellung von Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund in der Einwanderungsgesellschaft anderseits müssen als eigenständige Arbeitsbereiche behandelt und entsprechende wirksame und zu kontrollierende Maßnahmen auf dieser Grundlage erarbeitet werden. Für diese beiden Bereiche sind unterschiedliche Handlungskonzepte nötig. Auch wenn beide Themenbereiche Schnittmengen aufweisen, unterscheiden sie sich in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Ursachen und Wirkungen erheblich voneinander.
  3. Es bedarf konkreter und auch rechtlicher Schritte, die die institutionelle Verankerung und eine dauerhafte und nachhaltige Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Rassismus und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene gewährleisten.

Handlungsempfehlungen der neuen deutschen organisationen:

  • Antidiskriminierungsrecht ausbauen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss reformiert werden. Die Einführung eines Verbandsklagerechts ist hierbei unerlässlich. Wir fordern einen Diskriminierungsschutz, das neben dem privatrechtlichen Bereich (AGG) auch staatliches Handeln miteinbezieht. Hier fordern wir ein Bundesantidiskriminierungs- gesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Außerdem braucht es auf Landesebene Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG).
Es müssen unabhängige Beschwerdestelle für die Bundespolizei eingerichtet werden mit umfassenden Untersuchungskompetenzen. Dies ist unerlässlich, sonst wäre eine solche Stelle ein zahnloser Tiger. Diskriminierungsvorfälle, wie u.a. Racial Profiling, müssen von unabhängigen Stellen untersucht werden.

  • Partizipationsgesetze für Repräsentanz

Sowohl auf Bundes- als auch Landesebene sollten Partizipationsgesetze eingeführt werden mit dem Ziel, eine diskriminierungskritische Organisationsentwicklung von staatlichen Behörden und Institutionen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Es müssen neue deutsche organisationen (NDO) und Migrant*innenorganisationen (MO) eingebunden werden. Dies muss gesetzlich auf allen Ebenen sichergestellt werden. Wir fordern ausdrücklich eine Quote im öffentlichen Dienst und bei der Besetzung von Gremien.

  • Förderung und Sicherung von NDO und MO

Die strukturelle Förderung von NDO und MO muss auf Bundesebene erweitert werden und mit einem eigenen Haushaltstitel versehen werden. Mittelfristiges Ziel muss sein, dass sie direkt an der Regelförderung partizipieren. Nicht nur im Integrationsbereich, sondern in allen Bereichen, damit die Antragsberechtigung nicht in Frage gestellt werden kann. Wir fordern ein Demokratiefördergesetz. Außerdem muss die Abgabenordnung reformiert werden, damit Vereine nicht ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss der modernen Zivilgesellschaft und ihrer gesellschaftlichen und politischen Rolle Rechnung tragen.